Die Hexenverfolgung in Mitteleuropa

Die Hexenverfolgung in Mitteleuropa

 

Die Wurzeln des Hexenglaubens reichen weit in die mittelalterliche Zeit zurück. Erste Hexenverfolgungen fanden bereits um 1410 in den südlichen Landstrichen der Schweiz statt. Von den ersten Hexenverfolgungen wurden bald auch die Gebiete um den Bodensee und entlang des Oberrheins infiziert. Hier fanden schon um 1490 Hunderte von Hexen den Tod. In den folgenden Jahrzehnten breitete sich die Hexenverfolgung über weite Teile Mitteleuropas aus. Grundlage für die massenhafte Verfolgung war wohl der damals weit verbreitete Glauben an eine Verschwörung gegen das Christentum, durch die als Hexen betitelten Personen, welche durch Magie und Zauber Schaden und Tod über Mensch und Vieh brachten. Die eigentliche europäische Hexenverfolgung fand in der Frühen Neuzeit aufgrund von Anklagen gegenüber vermeintlichen Anhängern der sogenannten Hexenlehre statt. Bei der europäischen Hexenverfolgung von 1450-1750, welche in der Zeit von 1550-1650 Ihren Höhepunkt erreichte, handelte es sich um ein europäisches Hysterie-Phänomen bezüglich Zauberei und Hexerei, das juristisch zur Straftat der Zauberei umgesetzt wurde und zu vielen Verdächtigungen, Beschuldigungen, öffentlichen Massenprozessen und Hinrichtungen führte. Besonders während des Dreißigjährigen Krieges (1618-1648) wütete die Hexenverfolgung in Mitteleuropa. Der Krieg und die sogenannte kleine Eiszeit, die allmählich ihren Höhepunkt erreichten, hatten zu Ernteausfällen, Zerstörungen und Bevölkerungsrückgang durch Hungersnöte und Seuchen geführt. Gerade in diesen schwierigen Zeiten verdächtigten viele Leute angebliche Hexen und lieferten sie an die Gerichte aus. Die Mehrheit (ca. 80%) der Verfolgungen richteten sich gegen Frauen, wobei bevorzugt alte und alleinlebende Frauen sowie Personen, die nicht aus der betreffenden Region stammten der Hexerei verdächtigt wurden. Der weit verbreitete Aberglaube und die Furcht vor unerklärlichen Dingen war ein regelrechter Nährboden für den Glauben an die Hexerei. Dabei genügten häufig Gerüchte oder unbegründete Beschuldigungen, um die Angeklagten durch Folter zu falschen Geständnissen zu bewegen. Die eigentlichen Hexenprozesse fanden oftmals nach dem selben Muster statt. Nach der Anklage wurde die, der Hexerei verdächtigten Personen bis zu ihrer Verhandlung in Kerkern oder den sogenannten Hexentürmen inhaftiert. Gab der Angeklagte beim ersten Verhör durch den Richter kein Geständnis ab, wurden Ihm die Folterwerkzeuge gezeigt. Spätestens beim nun folgenden Verhör unter entsprechender Anwendung der Folterwerkzeuge wie Daumenschrauben und Streckbank gaben die meisten Verdächtigen ein Geständnis ab. Ohne ein solches Geständnis durfte in der Frühen Neuzeit - auch bei Hexenprozessen - niemand verurteilt werden. Doch aufgrund der Regelung in der Anwendung der Folterwerkzeuge war die Wahrscheinlichkeit, ein Geständnis zu erlangen, bei Hexenprozessen um ein Vielfaches höher als bei anderen Prozessen. Nach einem Geständnis des Inhaftierten wurde er in einem zweiten Verhör, unter erneuter Anwendung der Folterwerkzeuge, über die Namen anderer Hexen und des Hexenmeister befragt. Nach Abgabe der Geständnisse kam es dann zur Verurteilung. Auf das Verbrechen der Hexerei stand die Strafe des Verbrennens auf dem Scheiterhaufen, auf dem man lebendig verbrannt wurde. Die Hexe wurde an einen Pfahl in dem Scheiterhaufen gefesselt, welcher daraufhin entzündet wurde. Allein in Süddeutschland wurden etwa 9.000 der Hexerei verdächtigten Personen hingerichtet.


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